Ablauf & Rahmenbedingungen

Das Erstgespräch

In einem ersten Schritt vereinbaren wir einen Termin für ein Erstgespräch. Die Kontaktaufnahme können Sie gerne telefonisch oder per Kontaktformular tätigen. 
Das Erstgespräch ermöglicht uns ein erstes Kennenlernen, bei dem Sie mir Ihr Anliegen schildern und aus Ihrem Leben erzählen können. Sie bekommen einen Eindruck von mir und ich kann einen ersten Überblick über Ihre Lebenssituation, aktuellen Themen, Schwierigkeiten und Ihre Ziele gewinnen. Gemeinsam können wir herausfinden, ob ich die geeignete Psychologin für Sie bin. Ebenso besprechen wir die Rahmenbedingungen.

Ein Erstgespräch dauert 50 Minuten. Für dieses Gespräch gilt der volle Stundensatz. 
Das Erstgespräch ist unverbindlich und Sie können sich danach in Ruhe überlegen, ob Sie sich ein gemeinsames Arbeiten vorstellen können. 

Bei eingeschränkter Mobilität biete ich auch Besuche vor Ort (zu Hause, im Krankenhaus oder in einer Pflegeinstitution) an. Hier verrechne ich, abhängig von der Entfernung, zusätzlich zum üblichen Honorar eine Wegpauschale.

Dauer und Frequenz

 

Die Dauer einer Psychologischen Behandlung richtet sich nach Thema und Anliegen.
Psychologische Behandlung ist ein Prozess, der eine fortlaufende Entwicklung darstellt. Es empfiehlt sich ein regelmäßiger Kontakt, in der Regel mit einer Sitzungsfrequenz von einmal pro Woche. 

Demgegenüber stellen Beratungen kurzfristige Maßnahmen dar. Dies bedeutet, dass maximal 10 Einheiten stattfinden, bei denen eine gewünschte Änderung des Verhaltens oder Erlebens in Gang gesetzt wird, aber nicht längerfristig begleitet wird. 

Kosten

Eine Einheit für eine klinisch-psychologische Beratung oder Behandlung dauert 50 Minuten. Sie erhalten am Ende jedes Kalendermonats eine Honorarnote, welche per Überweisung zu begleichen ist.

Seit dem 1. Jänner 2024 ist für die klinisch psychologische Behandlung eine Teilrefundierung durch die jeweilige Krankenkassa möglich, nähere Infos dazu finden Sie hier: https://www.boep.or.at/psychologische-behandlung/asvg-informationen. Versicherte können erstmals finanzielle Unterstützung für ihre klinisch-psychologische Behandlung erhalten. Vor Beginn der zweiten Behandlungseinheit muss eine ärztliche Untersuchung durchgeführt worden sein. Mit einer ärztlichen Bestätigung sind bis zu zehn klinisch-psychologische Behandlungseinheiten möglich, danach kann eine Verlängerung beantragt werden. Die Honorarnote(n) können zusammen mit der ärztlichen Bestätigung bei der Krankenkasse eingereicht werden.

Die Höhe der Rückerstattung variiert je nach Krankenkasse. Aktuell (Stand 03/2026) beträgt der Kostenzuschuss für eine 60-minütige Einzeltherapie bei der ÖGK 33,70 €, bei der SVS für eine Einzeltherapie ab 50 Minuten 50,00 € und bei der BVAEB für eine Einzeltherapie ab 50 Minuten 50,20 €. Für psychologische Behandlung werden von der KFA aktuell keine Kosten übernommen. Nähere Informationen erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse. 

Private Krankenversicherungen refundieren – sofern die Leistungen im Behandlungskatalog aufgenommen sind – einen Teil der Kosten. Erkundigen Sie sich diesbezüglich bitte bei Ihrer Versicherung.

Für Einzelselbsterfahrung für angehende Klinische Psycholog*innen, Psychotherapeut*innen und Lebens- und Sozialberater*innen betragen die Kosten: 
90 €/Einheit (45 Minuten).

Klinisch-psychologische Leistungen sind gemäß §6 Abs.1 Z 19 UStG umsatzsteuerbefreit. 

Verschwiegenheit

Als klinische Psychologin unterliege ich der gesetzlichen Schweigepflicht (§ 37 nach Psychologengesetz). Diese verpflichtet klinische Psychologen zur Verschwiegenheit über alle ihnen in Ausübung ihres Berufes anvertrauten oder bekannt gewordenen Geheimnisse.
Ausnahmen bestehen nur bei akuter Fremd- oder Selbstgefährdung. 


 Absageregelungen

Ich weiß, dass es immer wieder zu Änderungen im Alltag kommen kann. Damit die Terminvergabe für alle fair und verlässlich bleibt, gelten folgende Stornobedingungen:

    •   Bei über 48 Stunden Vorlauf: Der Termin kann kostenfrei abgesagt oder verschoben werden.
    •   Bei weniger als 48 Stunden Vorlauf: Das gesamte Honorar wird in Rechnung gestellt.


Diese Regelung ist notwendig, um Ausfälle und den zusätzlichen organisatorischen Aufwand bei kurzfristigen Änderungen aufzufangen. 

Vielen Dank für Ihr Verständnis!

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